Gerade wegen der empfindlich hohen Strafen ist eine professionelle Bearbeitung hinsichtlich der neuen Datenschutz-Richtlinien und der durch Franchise-Systeme umzusetzenden Maßnahmen unbedingt empfehlenswert.
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU, die DSGVO, ist am 25.5.2018 in Kraft getreten und hat viele Neuerungen für Unternehmer mit sich gebracht. Gerade wegen der empfindlich hohen Strafen ist eine professionelle Bearbeitung hinsichtlich der neuen Datenschutz-Richtlinien unbedingt empfehlenswert.
Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger berät Unternehmen bei der Anpassung und bietet diesbezüglich ein sehr breites Angebot gemeinsam mit dem Unternehmensberater und zertifizierten Datenschutzexperten Dr. Thomas Ollinger. Viele Unternehmen haben sich bereits für eine individuelle Beratung, Unterstützung oder Absolvierung eines Workshops entschieden und sind vom praxisnahen Zugang und der erleichterten Umsetzung durch Nina und Thomas Ollinger begeistert.
Folgende Leistungen werden im Bereich Datenschutz angeboten:
- Aufsetzen der Datenschutzerklärung
- Verfassen einer Mitarbeiter-Datenschutzrichtlinie für das Unternehmen
- Anpassung der AGBs hinsichtlich Datenschutz und DSGVO
- Aufsetzen von Auftragsverarbeiter-Verträgen
- Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Leitung des Projektes „DSG-VO Compliance“ (individuell)
- Übernahme der Datenschutzagenden (laufend)
- Bereitstellung eines externen, zertifizierten Datenschutzbeauftragten
- Unterstützung bei Anfragen von Betroffenen (Recht auf Auskunft, Recht auf Löschung etc.)
- Abhaltung von Schulungen, Workshops, Trainings